Ambulante Badekuren
Eine Ambulante Badekur ist eine Kombination aus Kur und Urlaub (Kurlaub). Die Kur muss vor
Antritt durch ihren Hausarzt befürwortet und von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Badekuren werden ca. alle 3 Jahre gewährt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:
-
zunächst sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.
-
wenn dieser eine
Badekur befürwortet, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Ambulanten Badekur und nach den jeweiligen
Bedingungen.
- In der Regel wird ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens
21 Tagen ein finanzieller Zuschuss gewährt (z.B. BARMER GEK 13,00 € pro Tag).
-
Der Zuschuss kann auch für mehrere Familienmitglieder gleichzeitig beantragt werden.
-
Nach
Genehmigung der Kur reichen Sie den Mietvertrag als Beleg ein.
-
Zu
Beginn Ihres Urlaubs müssen Sie bei einem ansässigen Arzt vorstellig werden, mit dem Sie die Kur besprechen. Er überweist Sie ggf. an einen entsprechenden
Facharzt.
-
Mit diesem sprechen Sie
die Termine ab, z.B. für Bäder, Massagen etc.
-
Zum Ende des Urlaubs müssen
Sie wieder beim ersten Arzt vorstellig werden. Dieser schickt einen
entsprechenden Bericht an die Krankenkasse.
-
Die Krankenkasse
überweist Ihnen dann den entsprechenden Zuschuss.
Beispiel BARMER GEK:
21 Tage x 13,00 € = 273,00 € Zuschuss pro Person, für die
eine Kur genehmigt wurde.
(Angaben ohne
Gewähr)