Ambulante Badekuren

Eine Ambulante Badekur ist eine Kombination aus Kur und Urlaub (Kurlaub). Die Kur muss vor Antritt durch ihren Hausarzt befürwortet und von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Badekuren werden ca. alle 3 Jahre gewährt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

 

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt: 

  •    zunächst sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.
  •      wenn dieser eine Badekur befürwortet, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
  •    Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Ambulanten Badekur und nach den jeweiligen                Bedingungen.
  •      In der Regel wird ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 21 Tagen ein finanzieller Zuschuss          gewährt (z.B. BARMER GEK 13,00 € pro Tag).
  •       Der Zuschuss kann auch für mehrere Familienmitglieder gleichzeitig beantragt werden.
  •       Nach Genehmigung der Kur reichen Sie den Mietvertrag als Beleg ein. 
  •        Zu Beginn Ihres Urlaubs müssen Sie bei einem ansässigen Arzt vorstellig werden, mit dem Sie die      Kur besprechen. Er überweist Sie ggf. an einen entsprechenden Facharzt.
  •       Mit diesem sprechen Sie die Termine ab, z.B. für Bäder, Massagen etc.
  •      Zum Ende des Urlaubs müssen Sie wieder beim ersten Arzt vorstellig werden. Dieser schickt einen    entsprechenden Bericht an die Krankenkasse.
  •       Die Krankenkasse überweist Ihnen dann den entsprechenden Zuschuss.

       Beispiel BARMER GEK:

            21 Tage x 13,00 € = 273,00 € Zuschuss pro Person, für die eine Kur genehmigt wurde.

 

         (Angaben ohne Gewähr)